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EU-Parlament verabschiedet Verpackungsverordnung

Am 24. April hat das EU-Parlament die Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) mit 476 „Ja“- zu 129 „Nein“-Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Wie geht es nun weiter und was wurde beschlossen?

Wie geht es nun weiter?

Nachdem im März ein Kompromiss gefunden wurde, stimmte das Parlament am 24. April 2024 über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission (Trilog) ab und nahm die Vorlage an. Als nächstes folgen die juristische Prüfung und die Übersetzung in die verschiedenen EU-Amtssprachen, bevor die Vorlage erneut im Parlament und im Rat zur Abstimmung gebracht wird. Man kann damit rechnen, dass dies zwischen dem vierten Quartal des laufenden Jahres und dem ersten Quartal des nächsten Jahres geschieht. Die EU-Institutionen werden sich bis dahin auch ändern, da im Juni Europawahlen stattfinden.

Was wurde beschlossen?

Die PPWR gilt grundsätzlich für alle Verpackungen, enthält jedoch viele Bestimmungen, die nur für Kunststoff gelten. Hier sind einige der wichtigsten Regelungen:

  • Bestimmte Einweg-Verpackungen aus Kunststoff werden verboten. Dazu gehören Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden, Einzelportionen (zum Beispiel Gewürze, Saucen, Zucker), Kleinformate für Toilettenartikel (wie Duschgels oder Shampoos) sowie sehr leichte Kunststofftragetaschen (unter 15 µm Dicke).
  • Für Kunststoffverpackungen gelten Mindest-Rezyklatanteile, dies auch im kontaktsensitiven Bereich wie Lebensmittel und Kosmetik. Davon ausgenommen sind Verpackungen, die nicht mehr als 5% Kunststoff enthalten. Damit können schwer rezyklierbare Verbunde weiterhin mit Neuware hergestellt werden und eine Verlagerung von gut rezyklierbaren Kunststoffbehältern zu schwer rezyklierbaren Kunststoff-Papierverbunden wird die Folge sein. Ausserdem benötigen faserbasierte Rohstoffe sehr lange zum Nachwachsen und schnell wachsende Gehölze laugen den Boden aus und sind ebenfalls keine Lösung.
  • Verpackungen müssen rezyklierbar sein, was bedeutet, dass sie Design-for-Recycling-Guidelines entsprechen müssen (welche die Kommission noch in einem delegierten Rechtsakt erlassen wird) und dass sie tatsächlich «at scale» recycelt werden können. Auch dazu wird die Kommission noch Genaueres bestimmen.
  • Es wird die generelle Forderung aufgestellt, den Einsatz von Verpackungsmaterial zu minimieren und für den Leerraum gibt es Begrenzungen.
  • Um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern, enthält der Text ein Verbot der Verwendung sogenannter „Forever Chemicals“ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) oberhalb bestimmter Grenzwerte in Lebensmittelkontaktverpackungen.
  • Für diverse Verpackungen gelten Mehrweg-Quoten. Ausgenommen sind jedoch beispielsweise Kartonnagen, wo weiterhin alles in Einweg verpackt werden darf.
  • Dazu kommen weitere Bestimmungen zur Kennzeichnung und zur Konformitätserklärung.

Kritisch sind neben der generellen Diskriminierung von Kunststoffen weitere Vorgaben, die sich technisch kaum umsetzen lassen. So wurde zum Beispiel eine 70% bzw. 100% ige Reuse-Quote für Schrumpffolien (zur Umwicklung von Paletten) im Text gefordert. Dagegen hat der deutsche Parlamentarier Andreas Glück eine Motion eingereicht. Als Reaktion auf den eingebrachten Änderungsantrag hat die Kommission zumindest zugesagt, Ausnahmen für Verpackungsformate zu schaffen, für die es keine Mehrwegalternativen gibt.

Auch gibt es noch Fragen zur Vereinbarkeit der PPWR mit übergeordnetem europäischen Recht sowie internationalem Handelsrecht (GATT, WTO).

Wir bleiben am Ball und werden Sie weiter informieren.

Hier geht es zum verabschiedeten Text.